Damit die jährlich fällige Nebenkostenabrechnung gültig ist, müssen einige Kriterien erfüllt sein. Vorausgesetzt wird unter anderem eine fristgerechte Zustellung, die Nebenkostenabrechnung muss aber auch inhaltlich und formell korrekt sein. Hier erfährst du, welche Regelungen nach § 556 des BGB für die Nebenkostenabrechnung wichtig sind. Mithilfe unserer Checkliste versetzen wir dich in die Lage, häufige Fehler zu vermeiden.


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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Nebenkostenabrechnung ist nur gültig, wenn sie fristgerecht zugestellt wird und die gesetzlichen Mindestangaben enthält.

  • Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Form – wichtig ist, dass die Abrechnung klar und nachvollziehbar ist. Ausnahme: bei Sozialwohnungen bzw. preisgebundenem Wohnraum gelten besondere Formvorgaben.

  • Mit VermietenPlus von ImmoScout24 erstellst du deine Nebenkostenabrechnung einfach und rechtssicher.

Welche Form soll die Nebenkostenabrechnung haben?

Vermieter erstellt Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung muss bestimmte formelle und inhaltliche Voraussetzungen erfüllen. Welche das im Einzelnen sind, bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch. Grundsätzlich soll die Nebenkostenabrechnung so gestaltet sein, dass dein:e Mieter:in sie ohne besondere Fachkenntnisse nachvollziehen kann.

Was gehört in die Nebenkostenabrechnung?

Die folgenden Mindestinhalte muss die Nebenkostenabrechnung immer aufweisen:
 

  • Datum der Abrechnung
  • Angaben zum Aussteller der Nebenkostenabrechnung
  • Angaben zur abzurechnenden Wohnung
  • Aufstellung aller Gesamtkosten
  • Angabe des Abrechnungszeitraums
  • Anteil der Nebenkosten für jeden Mieter
  • Gültiger Verteilerschlüssel
  • Verrechnung der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen mit den entstandenen Gesamtkosten
  • Angaben zu Nachzahlungen oder Rückzahlungen


Besonders wichtig ist dabei, dass die Nebenkostenabrechnung vollständig und übersichtlich ist. Sie muss keine einzelnen Belege enthalten, aber der:die Mieter:in hat bei berechtigten Zweifeln das Recht auf Belegeinsicht.

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Wie muss eine Nebenkostenabrechnung aussehen?

Nebenkostenabrechnungen haben normalerweise keine vorgeschriebene Form. Sie gelten, sofern sie die genannten Mindestinhalte erfüllen und fristgerecht zugestellt werden.

Damit die Nebenkosten überhaupt auf den:die Mieter:in umgerechnet werden können, muss die Übernahme der Nebenkosten durch den:die Mieter:in im Mietvertrag eindeutig festgelegt sein. Neben den üblichen umlagefähigen Nebenkosten kannst du in dem Dokument auch angeben, ob und welche Sonderposten der:die Mieter:in übernehmen soll.

Vermiete Eigentumswohnungen und Umlageschlüssel

Bei vermieteten Eigentumswohnungen ist die Freiheit ebenfalls eingeschränkt, wenn es um die Wahl des Umlageschlüssels geht.

Die Angleichung des Verteilerschlüssels in den Verhältnissen WEG/ Eigentümer:in und Eigentümer:in/ Mieter:in wurde vorgenommen, um die Betriebskostenabrechnung zu vereinfachen. Davor wurde innerhalb der WEG nach Miteigentumsanteilen und innerhalb des Mieterverhältnisses nach Fläche abgerechnet.

Der Umlageschlüssel der Wohnungseigentümergemeinschaft muss seit Inkrafttreten der WEG-Reform am 1.12.2020 auch im Verhältnis zwischen dem vermietenden Wohnungseigentümer und dem:der Mieter:in angewendet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Nachzulesen ist diese Regelung in § 556a Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sollte diese Regelung billigem Ermessen widersprechen, werden die Kosten entsprechend § 556a Abs. 1 BGB, nach Fläche oder Verbrauch umgelegt.


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Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

Jede Kostenart der umlagefähigen Nebenkosten kann nach einem individuellen Schlüssel aufgeteilt werden, abhängig von den Vereinbarungen im Mietvertrag.
 

  • Wohnfläche: Verteilung der Kosten nach der Größe der Wohnung.
  • Anzahl der Personen: Umlage, basierend auf der Zahl der im Haushalt lebenden Personen (häufig nicht empfehlenswert).
  • Anzahl der Wohneinheiten: Verteilung nach der Anzahl der Wohnungen im Gebäude.
  • Miteigentumsanteile: Maßstab für vermietete Eigentumswohnungen, abhängig von den jeweiligen Eigentumsanteilen.
  • Verbrauch: Verteilung der Kosten nach dem tatsächlichen Verbrauch (insbesondere bei Heiz- und Warmwasserkosten, gesetzlich vorgeschrieben durch die Heizkostenverordnung).


Es ist auch möglich, für verschiedene Nebenkostenarten unterschiedliche Verteilerschlüssel festzulegen.

Falls im Mietvertrag keine Regelung im Hinblick auf die Verteilerschlüssel getroffen wurde, erfolgt die Verteilung standardmäßig nach der Wohnfläche, wie es in § 556a Abs. 1 des BGB festgelegt ist. Eine Ausnahme bilden jedoch die Heiz- und Warmwasserkosten. Diese müssen gemäß der Heizkostenverordnung (HeizkostenVO) zwingend nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden.

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Hinweis zur Heizkostenabrechnung

Besondere Vorsicht ist bei der Berechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten geboten. Diese müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

Checkliste Nebenkostenabrechnung: So vermeidest du häufige Fehler

Fehler in der Nebenkostenabrechnung können für dich als Vermieter:in nachteilig sein, weil der:die Mieter:in eine zwölfmonatige Widerspruchsfrist hat und die Nachzahlung bei gravierenden Fehlern sogar verweigern kann.

Um Fehler zu vermeiden, solltest du folgende Punkte berücksichtigen:

  • Abrechnung schriftlich und pro Mietverhältnis ausstellen
  • Abrechnung an jede:n Mieter:in schicken (Bekanntmachung im Treppenhaus reicht nicht aus)
  • geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten beachten
  • nur umlagefähige Nebenkosten in die Abrechnung aufnehmen
  • Angaben zum Verteilerschlüssel machen
  • Vorauszahlungen des:der Mieters:in abziehen
  • Angaben zum Abrechnungszeitraum nicht vergessen
  • Einheitlichkeit der einzelnen Blätter durch fortlaufende Seitenzahl oder eindeutige grafische Gestaltung garantieren
  • nach Möglichkeit eine Zugangsbestätigung einholen, zum Beispiel durch Unterschrift des:der Mieters:in bei persönlicher Zustellung der Nebenkostenabrechnung

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Nebenkostenvorlage von ImmoScout24

Die Nebenkostenabrechnung verursacht vielen Vermieter:innen unnötige Kopfschmerzen. Ganz einfach und vor allen Dingen rechtssicher kannst du die Nebenkostenabrechnung mit VermietenPlus von ImmoScout24 erstellen. Du erhältst einen einfachen Überblick aller umlegbaren Kosten, die du auswählen und mit Zahlen ergänzen kannst. Mit wenigen Klicks erstellst du so deine Nebenkostenabrechnung, die außerdem Platz für deine Ergänzungen bereithält. Sobald deine Eintragungen komplett sind, kannst du die fertige Abrechnung ganz einfach als PDF herunterladen und entweder elektronisch oder in Briefform an deine Mieter:innen versenden.

Fazit: Eine klare Form schafft Rechtssicherheit

Für eine wirksame Nebenkostenabrechnung brauchst du kein vorgeschriebenes Formular und keine besondere Form. Entscheidend ist vielmehr, dass die Abrechnung vollständig und nachvollziehbar ist. Sind alle Pflichtangaben enthalten und ist der Verteilerschlüssel verständlich dargestellt, können deine Mieter:innen die Abrechnung problemlos prüfen. 

Mit einer sorgfältigen Vorbereitung und digitalen Tools wie VermietenPlus erstellst du deine Nebenkostenabrechnung schnell, übersichtlich und rechtssicher. 


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FAQ: Häufige Fragen zur Form der Nebenkostenabrechnung

Wie muss die Nebenkostenabrechnung aussehen?

Eine Nebenkostenabrechnung muss klar, übersichtlich und für Mieter:innen nachvollziehbar sein. Sie sollte unter anderem den Abrechnungszeitraum, die Gesamtkosten, den Verteilerschlüssel, die geleisteten Vorauszahlungen sowie das Ergebnis als Guthaben oder Nachzahlung enthalten. Eine gesetzlich vorgeschriebene Form gibt es nicht. 

Welche Form muss eine Betriebskostenabrechnung haben?

Für Betriebskostenabrechnungen gibt es grundsätzlich keine gesetzlich vorgeschriebene Form. Entscheidend ist, dass die Abrechnung alle gesetzlichen Mindestangaben enthält und für Mieter:innen verständlich aufgebaut ist. Für Sozialwohnungen gelten besondere Vorgaben. 

Welches Formular für Nebenkostenabrechnung?

Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Formular. Vermieter:innen können eine eigene Vorlage oder digitale Tools nutzen, um eine vollständige und übersichtliche Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

Ist eine Nebenkostenabrechnung ohne Belege gültig?

Ja, der Nebenkostenabrechnung müssen grundsätzlich keine Belege beigefügt werden. Mieter:innen haben jedoch das Recht, die zugrunde liegenden Belege einzusehen, wenn sie die Abrechnung prüfen möchten. 

Ist eine Nebenkostenabrechnung per E-Mail zulässig?

Ja, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde oder der:die Mieter:in zustimmt. Da du im Streitfall den Zugang der Nebenkostenabrechnung nachweisen musst, empfiehlt sich jedoch eine Zustellung mit Zustellnachweis, etwa durch persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder per Einwurfeinschreiben. 

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seit 18.10.2023
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Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert ist Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 und erstellt sorgfältig recherchierte Inhalte zu den Themen Immobilienverkauf und Vermietung. Sie ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin und verbindet in ihren Beiträgen fachliche Expertise mit Praxisnähe durch ihre langjährige Erfahrung als Content Managerin im Umfeld von Bau und Handwerk sowie durch 12 Jahre Praxis als Vermieterin.

Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

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