Hausmeisterkosten gehören teilweise zu den umlagefähigen Nebenkosten. Doch was tun, wenn der umlegbare Teil unangemessen hoch ist? Als Vermieter:in musst du das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten, um Streitigkeiten mit deinen Mieter:innen zu vermeiden und rechtssicher abzurechnen. In diesem Ratgeber erfährst du, wie du Hausmeisterkosten auf ihre Wirtschaftlichkeit prüfst und korrekt auf deine Mieter:innen umlegst. 


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Das Wichtigste in Kürze
  • Nur der Teil der Hausmeisterkosten ist umlagefähig, der auf Betriebskosten wie Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Winterdienst entfällt. 

  • Hausmeisterkosten müssen wirtschaftlich sein. Entscheidend sind marktübliche Kosten und ein angemessenes Verhältnis von Preis und Leistung. 

  • Kosten für Instandhaltung, Reparaturen oder Verwaltung sind nicht umlagefähig und müssen herausgerechnet werden. 

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Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung: Was ist erlaubt?

Hausmeisterkosten dürfen in der Betriebskostenabrechnung nur insoweit auf Mieter:innen umgelegt werden, wie sie auf umlagefähige Tätigkeiten entfallen und die Umlage der Betriebskosten mietvertraglich vereinbart ist.



Zu den umlagefähigen Hausmeisterkosten können beispielsweise Lohn- und Sozialversicherungsbeiträge sowie Vergütungen für typische Hausmeistertätigkeiten gehören, etwa: 
 

  • Reinigung und Pflege von Gemeinschaftsflächen 
  • Gartenpflege 
  • Winterdienst 
  • Überwachung technischer Anlagen 
     

Nicht umlagefähig sind dagegen Kosten für Instandhaltung, Reparaturen oder Verwaltungsaufgaben. Diese musst du als Vermieter:in selbst tragen. 

Expertenkommentar

„Auch bei grundsätzlich umlagefähigen Hausmeisterkosten lohnt sich ein genauer Blick auf Preis und Leistungsumfang. Fallen die Kosten auffällig hoch aus, solltest du prüfen, welche Leistungen darin enthalten sind und ob die Konditionen marktüblich sind. Erst danach werden die umlagefähigen Kosten nach dem vereinbarten oder gesetzlichen Umlageschlüssel auf die Mietparteien verteilt.“

Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung
Nadine Kunert

Nadine Kunert ist Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 und erstellt sorgfältig recherchierte Inhalte zu den Themen Immobilienverkauf und Vermietung. Sie ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin und verbindet in ihren Beiträgen fachliche Expertise mit Praxisnähe durch ihre langjährige Erfahrung als Content Managerin im Umfeld von Bau und Handwerk sowie durch 12 Jahre Praxis als Vermieterin.

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Wirtschaftlichkeitsgebot: Worauf du achten musst

Bei den Hausmeisterkosten musst du das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten. Entscheidend ist insbesondere, ob die Leistungen zu marktüblichen Konditionen vergeben wurden. 

Achte dabei auf folgende Punkte: 

  • Marktübliche Preise: Prüfe, ob die Kosten deines Hausmeisterdienstes für die vereinbarten Leistungen marktgerecht sind. Vergleichsangebote können dabei als Orientierung dienen. 
  • Tätigkeitsumfang: Prüfe, welche Aufgaben der Hausmeister tatsächlich übernimmt und welcher Arbeitsaufwand dafür erforderlich ist. 
  • Keine doppelten Kosten: Übernimmt der Hausmeister beispielsweise Gartenpflege oder Winterdienst, dürfen die entsprechenden Arbeitskosten nicht zusätzlich unter einer anderen Betriebskostenposition abgerechnet werden. 
hint
Musst du mehrere Angebote für den Hausmeisterdienst einholen?

Nein. Das Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet dich nicht grundsätzlich dazu, mehrere Vergleichsangebote einzuholen oder den günstigsten Anbieter zu wählen. Entscheidend ist ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis. Vergleichsangebote können dir jedoch helfen, die Marktüblichkeit der Hausmeisterkosten einzuschätzen. 

Hausmeisterkosten im Vergleich

Nach dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes lagen die durchschnittlichen Hauswartkosten 2024 bei 0,37 Euro pro Quadratmeter und Monat. Der Wert dient jedoch nur zur Orientierung. Wie hoch die Hausmeisterkosten ausfallen, hängt unter anderem vom Leistungsumfang und vom jeweiligen Gebäude ab. 

Liegen deine Kosten deutlich über dem Durchschnitt, bedeutet das deshalb nicht automatisch, dass sie unwirtschaftlich sind. Es kann aber ein Anlass sein, Kosten und Leistungen genauer zu prüfen und mit marktüblichen Konditionen zu vergleichen. 


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Häufige Fehler bei der Abrechnung von Hausmeisterkosten

Bei der Abrechnung von Hausmeisterkosten können verschiedene Fehler entstehen. Besonders wichtig ist die Trennung von umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten. Übernimmt der Hausmeister sowohl umlagefähige als auch nicht umlagefähige Aufgaben, musst du die Kosten nachvollziehbar aufschlüsseln, sodass die nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden können. 

Ein weiteres Problem sind doppelte Abrechnungen. Übernimmt der Hausmeister beispielsweise Gartenpflege oder Winterdienst, dürfen die entsprechenden Arbeitskosten nicht zusätzlich unter einer anderen Betriebskostenposition abgerechnet werden. Achte deshalb darauf, dass jede Leistung nur einmal angesetzt wird. 

Auch ein unklarer Tätigkeitsumfang kann die Abrechnung erschweren. Im Hausmeistervertrag oder in einem Leistungsverzeichnis sollte möglichst konkret festgehalten werden, welche Aufgaben der Hausmeister übernimmt. So lassen sich umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten besser voneinander abgrenzen. 


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Tipps für eine wirtschaftliche und rechtssichere Abrechnung

Um Hausmeisterkosten effizient und korrekt abzurechnen, kannst du diese Schritte nutzen:

Marktpreise vergleichen

Prüfe, ob die Kosten für den Hausmeisterdienst marktüblich sind. Vergleichsangebote können bei Bedarf Orientierung bieten.

Leistungsumfang prüfen

Prüfe regelmäßig, ob Kosten und Umfang der vereinbarten Hausmeisterleistungen noch in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Doppelte Abrechnungen vermeiden

Achte darauf, dass Arbeitskosten für Leistungen wie Gartenpflege oder Winterdienst nicht doppelt abgerechnet werden.

Kosten richtig aufteilen 

Trenne umlagefähige Hausmeisterkosten nachvollziehbar von Kosten für Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung. 

Vergleichswerte nutzen 

Nutze aktuelle Vergleichswerte wie den Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes, um deine Hausmeisterkosten besser einzuordnen. 

Aufgaben klar festlegen

Halte im Hausmeistervertrag oder Leistungsverzeichnis möglichst genau fest, welche Aufgaben der Hausmeister übernimmt. 

Kosten dokumentieren 

Dokumentiere Leistungsumfang und Kosten so, dass die Abrechnung für Mieter:innen nachvollziehbar ist. 

Verträge regelmäßig prüfen 

Prüfe bestehende Verträge regelmäßig darauf, ob Leistungen und Preise noch marktgerecht sind. 

Fazit: Hausmeisterkosten in den Nebenkosten richtig abrechnen

Hausmeisterkosten kannst du auf deine Mieter:innen umlegen, soweit sie auf umlagefähige Tätigkeiten entfallen. Achte dabei auf marktübliche Kosten und trenne umlagefähige Leistungen nachvollziehbar von Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten. Ein klarer Leistungsumfang und eine transparente Abrechnung helfen dir, das Wirtschaftlichkeitsgebot einzuhalten und Streit über die Hausmeisterkosten zu vermeiden. 


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FAQ: Häufige Fragen zu Hausmeisterkosten als Nebenkosten

Wie hoch dürfen Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung sein? 

Eine feste Obergrenze für Hausmeisterkosten gibt es nicht. Nach dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes lagen die durchschnittlichen Hausmeisterkosten 2024 bei 0,37 Euro pro Quadratmeter und Monat. Höhere Kosten sind nicht automatisch unwirtschaftlich. Entscheidend sind unter anderem Leistungsumfang, Gebäude und marktübliche Preise. 

Wie werden Hausmeisterkosten auf Mieter umgelegt? 

Sind die Hausmeisterkosten laut Mietvertrag umlagefähig, werden sie nach dem vereinbarten Verteilerschlüssel auf die Mieter:innen verteilt. In vielen Fällen erfolgt die Umlage nach Wohnfläche. Nicht umlagefähige Kosten, etwa für Verwaltung oder Instandhaltung, müssen vorher herausgerechnet werden. 

Muss ich für einen Hausmeisterdienst mehrere Vergleichsangebote einholen? 

Nein. Vermieter:innen sind nicht grundsätzlich verpflichtet, mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Entscheidend ist, dass die Leistung zu marktüblichen Konditionen vergeben wird. Bei Zweifeln an den Kosten oder einer Neuvergabe können Vergleichsangebote jedoch helfen, das aktuelle Preisniveau einzuschätzen und eine wirtschaftliche Beauftragung nachzuweisen. 

Darf der Vermieter einen Hausmeisterdienst beauftragen? 

Ja. Vermieter:innen dürfen einen Hausmeister oder Hausmeisterdienst beauftragen. Die Kosten können jedoch nur auf die Mieter:innen umgelegt werden, soweit die Umlage mietvertraglich vereinbart ist und es sich um umlagefähige Betriebskosten handelt. Kosten für Verwaltung, Instandhaltung oder Instandsetzung tragen Vermieter:innen selbst. 

Was passiert, wenn der Hausmeister auch Reparaturen oder Verwaltungsaufgaben übernimmt? 

Übernimmt der Hausmeister sowohl umlagefähige als auch nicht umlagefähige Tätigkeiten, müssen die Kosten nachvollziehbar voneinander abgegrenzt werden. Kosten für Reparaturen, Instandhaltung und Verwaltungsaufgaben dürfen nicht auf die Mieter:innen umgelegt werden. 

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Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert ist Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 und erstellt sorgfältig recherchierte Inhalte zu den Themen Immobilienverkauf und Vermietung. Sie ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin und verbindet in ihren Beiträgen fachliche Expertise mit Praxisnähe durch ihre langjährige Erfahrung als Content Managerin im Umfeld von Bau und Handwerk sowie durch 12 Jahre Praxis als Vermieterin.

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